Zurück in Arbeit mit oder nach Long-COVID oder Post-COVID

Informationen für Betroffene.

Mehr als 10 % der Corona-Infizierten leiden auch nach ihrer akuten COVID-Erkrankung an gesundheitlichen Problemen wie z. B. Erschöpfung bzw. Fatigue (auch chronisches Fatiguesyndrom ME/CFS genannt), Konzentrationsstörungen (brainfog) oder Kurzatmigkeit. Mehr als ein Dutzend verschiedene Symptome treten allein oder in Kombination auf. Manche dieser Symptome dauern auch vier Wochen nach der Akuterkrankung an, dann spricht man von Long COVID oder sie treten Monate nach überwunden geglaubter SARS-COV-2-Infektion neu auf und eine andere Ursache kann nicht gefunden werden – in diesem Fall nennt man die Diagnose Post-COVID. Die häufig körperlichen Symptome einer COVID-Erkrankung können durch psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen und Angststörungen begleitet werden oder diese verstärken.

Diese Symptome können so stark ausgeprägt sein, dass der berufliche und private Alltag nur noch eingeschränkt oder gar nicht bewältigt werden kann.

Unsere Berufliche Rehabilitation für an Long COVID und Post-COVID erkrankte Menschen zielt darauf ab, die besonderen Unterstützungsbedarfe der Betroffenen zu ermitteln und dabei die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Belastungsgrenzen zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Ergebnisse können wir gemeinsam die Rückkehr in Arbeit planen.

Unser Angebot Berufliche Reha bei Long/Post-COVID

Für wen kommt das Angebot in Frage?

Für Betroffene, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls dauerhaft (mehr als sechs Monate) nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können oder es absehbar ist, dass diese Situation eintreffen wird. Oder wenn Sie Unterstützung benötigen, um nach einer überstandenen Erkrankung beruflich wieder Fuß zu fassen, also an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können.

Wir haben einige fiktive Beispiele in Zusammenhang mit COVID notiert, die für eine Förderung in Frage kommen könnten:

  • Beispiel 1: Seit drei Monaten Long COVID
    Sie leiden bereits seit drei Monaten an Long COVID und sind seitdem nicht in der Lage, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Nach einer durchgeführten medizinischen Reha geht Ihre Ärztin davon aus, dass sich Ihre Symptomatik in den kommenden Monaten bei stetigem Training und psychologischer Unterstützung nur langsam verbessern wird und auch während der allmählichen und schrittweisen Rückkehr in den Beruf weitere Unterstützung empfiehlt.
  • Beispiel 2: Symptomfrei nach akuter COVID-19-Erkrankung
    Nach einer überstandenen COVID-19-Erkankung und Genesung konnten Sie anfangs wieder in Ihren Job zurückkehren. Nach einigen Monaten traten wieder Symptome auf und Sie waren für Wochen arbeitsunfähig (krankgeschrieben). Die darauffolgende stufenweise Wiedereingliederung überforderte nach wenigen Wochen, weil Ihre Leistungs- und Belastungsfähigkeit für die beruflichen und privaten Aufgaben nicht ausreicht.
  • Beispiel 3: Der bisherige Job geht nicht mehr
    Sie haben sich bei Ihrer Arbeit als Intensivpflegekraft mit COVID-19 infiziert und sind körperlich und psychisch seit fast einem Jahr nicht in der Lage, diese anspruchsvolle Tätigkeit wieder aufzunehmen. Der Anblick von beatmeten und schwerkranken Patienten löst Ängste und Panikattacken aus. Für Sie kommt nur eine berufliche Neuorientierung in Frage, die die verminderte Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Ablauf

1 Termin: Situationseinschätzung und Erhebung im Sondierungsgespräch COVID

In einem ersten Gespräch erfahren wir mehr über Ihre Situation, erkennen wichtige Unterstützungsbedarfe und gewinnen eine Einschätzung, welche Angebote für Sie geeignet sein können.

4 Wochen: JobINN Assessment Profil: COVID - Die Eignungsabklärung und Belastungserprobung

In einer Eignungsabklärung sichten wir Ihre gesundheitsbezogenen Unterlagen, machen eigene Tests zu Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihren Belastungsgrenzen und erstellen auf der Basis der Ergebnisse mit Ihnen einen Handlungsplan für die Rückkehr in Arbeit.

6-9 Monate: JobINN Integrationsmaßnahme COVID - Der Schritt zurück in Arbeit

In einer beruflichen Integrationsmaßnahme steht Ihre berufliche Rückkehr im Mittelpunkt. In dieser Zeit erhalten Sie bedarfsabhängig physische und psychologische Trainings zur Stabilisierung Ihrer gesundheitlichen Situation, berufsbezogene Qualifikationsmodule, Bewerbungstraining bei beruflicher Umorientierung, Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen. In Praxisphasen im bisherigen oder einem neuen Unternehmen begleiten und beraten wir Sie und Ihren Arbeitgeber auf dem Weg, den Wiedereinstieg in Arbeit leistungsgerecht und stufenweise erfolgreich zu gestalten.

Die Maßnahme muss nicht zwingend über die volle Zeit andauern. Eine frühere Beendigung ist möglich, wenn der erfolgreiche Wiedereinstig gelungen ist.

Nach Bedarf: Reha-Protection COVID - Coaching zur Herstellung oder Stabilisierung Ihrer Reha-Fähigkeit

Wenn Sie zwischen den oben genannten Phasen Wartezeiten haben, Sie während einer stufenweisen Wiedereingliederung mehr Hilfe benötigen oder Sie für eine berufliche Neuorientierungsphase noch eine gewisse Zeit für die Stabilisierung benötigen, können wir bereits unterstützen, wenn der Träger (z. B. die Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung) Ihrer Maßnahme das befürwortet. Wir helfen an dieser Stelle bei der Koordination von Therapie- und Facharztterminen, Trainings im häuslichen Umfeld, Finden von Selbsthilfegruppen und vieles mehr.

Sprechen Sie uns an.

Förderung und Finanzierung unserer Hilfe

Unsere Leistung ist förderfähig im Rahmen der beruflichen Rehabilitation auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) genannt. Diese Leistungen des Sozialgesetzbuches IX müssen beantragt werden. Mehr lesen Sie in den FAQ zu "Wie stelle ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben".

Lassen Sie sich beraten. Kostenlos. Ohne Verpflichtung.

Rufen sie uns an und wir vereinbaren mit Ihnen eine telefonische oder persönliche Beratung mit unseren Experten und Expertinnen. Wir schätzen ein, ob unser Angebot für Sie in Frage kommt und welchen Schritt wir Ihnen als nächstes empfehlen.

Die Beratung ist für Sie kostenlos und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

Sie können auch Kontakt per E-Mail aufnehmen.

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Einwilligung in die Datennutzung*

Recht auf Widerspruch der Datennutzung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Weiterlesen