Rückkehr von Mitarbeitenden mit oder nach Long COVID oder Post-COVID

Informationen für Unternehmen, BEM-Beauftragte und Betriebsärzte

Ein zweistelliger Prozentsatz von Corona-Infizierten leidet nach der akuten Phase einer COVID-19-Erkrankung an Long COVID oder Post-COVID. Die damit einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen können sich spürbar auf die berufliche Leistungsfähigkeit auswirken oder zu längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit führen.

Bei milderen Ausprägungen und bei guter Organisation der Arbeitsabläufe kann eine stufenweise Wiedereingliederung (z. B. nach dem Hamburger Modell) nach Phasen der Arbeitsunfähigkeit oder medizinischer Reha gut geeignet sein, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung, wie unsere Leistungen beansprucht werden können und zu möglichen Förderwegen.

Wenn die Wiedereingliederung scheitert, können Experten helfen.

Die Symptome von Long oder /Post-COVID können vielfältiger Natur sein. Kognitive Probleme können allein oder in Kombination mit physischen Leistungseinbußen und/oder psychischen Belastungen einhergehen. Das diffuse und von Fall zu Fall unterschiedliche Krankheitsbild erschwert es den bei der Wiedereingliederung eingebundenen Kollegen und Kolleginnen, die Leistungsfähigkeit der betroffenen Teammitglieder einzuschätzen und die passenden Hilfen bei der Bewältigung der Tagesarbeit zu berücksichtigen.

Dazu kommen vielfach Umweltfaktoren, die außerhalb der beruflichen Kontextes auf die Arbeitnehmer wirken und regelhaft nur unzureichend bekannt sind. Diese sind durch die Beteiligten an der Wiedereingliederung zudem kaum beeinflussbar.

Eine Nichtberücksichtigung dieser Aspekte droht eine Wiedereingliederung nicht nur zu erschweren oder zu verlängern. Die gesundheitliche Situation an Long COVID oder Post-COVID erkrankten Teammitglieder kann sich verschlechtern und zu weiteren Phasen der Arbeitsunfähigkeit führen. Wenn wichtige Fachkräfte ausfallen, können möglicherweise geplante Unternehmenserfolge nicht mehr erreicht werden. Dazu muss es nicht kommen.

UNSER ANGEBOT

Unsere Berufliche Rehabilitation für an Long COVID und Post-COVID erkrankte Menschen zielt darauf ab, die besonderen Unterstützungsbedarfe der Betroffenen zu ermitteln und dabei die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Belastungsgrenzen zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Ergebnisse können wir gemeinsam mit den Betroffenen und den Unternehmen die Rückkehr in Arbeit planen und die notwendigen Instrumente auswählen. Mit unserem Angebot können wir von einem die stufenweise Wiedereingliederung flankierenden zeit- und ortsflexiblen Coaching (Reha-Protection COVID) bis hin zu einer beruflichen Neuorientierung in der JobINN Integrationsmaßnahme COVID eine ausreichende Bandbreite an Unterstützungsbedarfen abdecken – bis hin zu einer engen Anbindung an eine Reha-Klinik am Standort Bad Pyrmont.

Über unser Fallmanagementmodul Reha-Protection COVID profitieren auch diejenigen, bei denen – z. B. nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation – eine stufenweise Wiedereingliederung prinzipiell leistbar erscheint, jedoch Schwierigkeiten hinsichtlich der Übertragung der Klinikempfehlungen in den beruflichen Alltag zu erwarten sind oder der zeitliche Rahmen nicht hinreichend erscheint. Wir flankieren diese Phase, indem wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber leistbare Teiltätigkeiten und Rahmenbedingungen erarbeiten, mit den Betroffenen den Prozess reflektieren und ggf. frühzeitig Korrekturen vornehmen sowie die Fortführung empfohlener Therapien und Trainings überwachen oder selbst anbieten. Sollte keine Restarbeitsfähigkeit mehr für die bisher ausgeübte Tätigkeit erreichbar sein, beraten wir zunächst hinsichtlich einer innerbetrieblichen Umsetzung oder eines beruflichen Quereinstieges in einem anderen Unternehmen.

Wenn Sie Mitarbeitende nach oder mit längerer AU aufgrund von Long /Post-COVID wieder an die Arbeit heranführen möchten, sprechen Sie uns an. In einem ersten kostenlosen Infogespräch mit Ihrem Mitarbeiter bzw. Ihrer Mitarbeiterin können wir beraten, ob eine über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geförderte berufliche Rehabilitation eine nachhaltigere Rückkehr in Arbeit gewährleisten könnte.

Lesen Sie mehr zum Thema "Return-to-Work mit Long COVID" in der aktuellen Ausgabe (externer Link) der ASU Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin.

Infoclip zum Angebot Berufliche Reha bei Long /Post-COVID

FÜR WEN KOMMT DAS ANGEBOT IN FRAGE?

Für Betroffene, die aufgrund einer Erkrankung dauerhaft (mehr als sechs Monate) nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können oder es absehbar ist, dass diese Situation eintreffen wird. Oder wenn Mitarbeitende Unterstützung benötigen, um nach einer überstandenen Erkrankung beruflich wieder Fuß zu fassen.

Für bestimmte berufliche Tätigkeiten (im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege, in medizinischen Laboren oder in Tätigkeiten mit vergleichbarer Infektionsgefahr) kann eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei anderen Tätigkeiten ist die Anerkennung als Arbeitsunfall möglich, sofern die Infektionserkrankung nachweislich durch die versicherte Tätigkeit verursacht wurde (Mehr Informationen finden Sie auf Seiten der DGUV).

FÖRDERUNG UND FINANZIERUNG UNSERER HILFE

Unsere Leistung ist grundsätzlich förderfähig im Rahmen der beruflichen Rehabilitation auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) genannt. Diese Leistungen des Sozialgesetzbuches IX müssen beantragt werden, z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung. Mehr lesen Sie in den FAQ zu "Wie stelle ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Unternehmen können sich beim Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben informieren (externer Link).

Die Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung kommen bei Vorliegen einer durch COVID-19 ausgelösten Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls als Leistungsträger in Frage.

Weiterführende externe Links:

DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege BGW

Für alternative Förderwege oder Fragen zur Förderung und Finanzierung kontaktieren Sie uns gern.

LASSEN SIE SICH BERATEN. KOSTENLOS. OHNE VERPFLICHTUNG.

Rufen sie uns an und wir vereinbaren mit Ihnen eine telefonische oder persönliche Beratung mit unseren Experten und Expertinnen. Wir schätzen ein, ob unser Angebot für Ihre Mitarbeitenden in Frage kommt und welchen Schritt wir Ihnen als nächstes empfehlen.

Die Beratung ist für Sie kostenlos und Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sie können auch Kontakt per E-Mail aufnehmen.