FAQ
Häufige Fragen zu unserem Angebot der beruflichen Rehabilitation bei Long COVID und Post-COVID.
Sollten Sie Fragen haben, die Sie hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gern über nebenstehendes Kontaktformular.
Wie stellen wir den Antrag auf LTA - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für unseren Mitarbeitenden?
Mitarbeitende können aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten oder benötigen Unterstützung, um nach einer überstandenen Erkrankung beruflich wieder Fuß zu fassen?
Wir empfehlen Unternehmen die Kontaktaufnahme zum Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung, um eine Beratung im Einzelfall zu erhalten. Liegt eine Berufskrankheit, ein Wegeunfall oder ein Arbeitsunfall vor, ist die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. gesetzliche Unfallversicherung zu kontaktieren.
GEFÖRDERTE RÜCKKEHR IN ARBEIT NACH KRANKHEIT ODER UNFALL.
Die berufliche Rehabilitation soll die Erwerbfähigkeit verbessern oder wiederherstellen und den Weg in eine Erwerbsminderungsrente möglichst vermeiden oder verzögern. Hierfür hat der Gesetzgeber ein besonderes Instrument geschaffen, die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)“. Um diese Leistungen beanspruchen zu können, müssen Betroffene einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen. Gefördert werden diese Leistungen über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Im nachfolgenden Schaubild haben wir den Weg nachgebildet. Ein Klick auf die Grafik stellt diese vergrößert dar.
BERUFLICHE REHA IM SCHAUBILD
Viele Leistungen passen auch bei Umsetzung innerhalb eines Unternehmens auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Sprechen Sie uns an. Wir helfen gern.