FAQ
Häufige Fragen zu unserem Angebot der beruflichen Rehabilitation bei Long COVID und Post-COVID.
Sollten Sie Fragen haben, die Sie hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gern über nebenstehendes Kontaktformular.
Wie stelle ich den Antrag auf LTA - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
GEFÖRDERTE RÜCKKEHR IN ARBEIT NACH KRANKHEIT ODER UNFALL.
Sie können aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten oder benötigen Unterstützung, um nach einer überstandenen Erkrankung beruflich wieder Fuß zu fassen?
Die berufliche Rehabilitation soll die Erwerbfähigkeit verbessern oder wiederherstellen und den Weg in eine Erwerbsminderungsrente möglichst vermeiden oder verzögern. Hierfür hat der Gesetzgeber ein besonderes Instrument geschaffen, die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)“. Um diese Leistungen beanspruchen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen. Gefördert werden diese Leistungen über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Im nachfolgenden Schaubild haben wir den Weg nachgebildet. Ein Klick auf die Grafik stellt diese vergrößert dar.
BERUFLICHE REHA IM SCHAUBILD
Bei der Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hilft Ihnen Ihr Arzt oder Therapeut. Darüber hinaus gibt es regionale Beratungsstellen, die sogenannten EUTBs (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen, www.teilhabeberatung.de), die Sie kostenlos beraten können. Während einer medizinischen Reha sind die Sozialdienste der Reha-Klinik ein guter Anlaufpunkt für Hilfe und Fragen. Natürlich können Sie auch uns kontaktieren für Fragen. Wir helfen gern.