LTA steht für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ und ist der sozialrechtliche Begriff für die berufliche Rehabilitation in Deutschland, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten. Diese Maßnahmen (z.B. Umschulungen, Arbeitsplatzanpassungen, Hilfsmittel, Berufsvorbereitung, unterstützt Beschäftigung) werden von verschiedenen Kostenträgern wie der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung getragen und zielen darauf ab, die Arbeitsfähigkeit zu fördern oder wiederherzustellen.