Berufliche Rehabilitation und Integration
Geförderte Rückkehr in Arbeit nach Krankheit oder Unfall.
Sie möchten nach Krankheit oder Unfall wieder in das Berufsleben zurückkehren oder sind aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann könnten Sie Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation haben.
Die berufliche Rehabilitation soll die Erwerbfähigkeit verbessern oder wiederherstellen und den Weg in eine Erwerbsminderungsrente möglichst vermeiden oder verzögern. Hierfür hat der Gesetzgeber ein besonderes Instrument geschaffen, die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)“. Um diese Leistungen beanspruchen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie zum Beispiel in den Infobroschüren der Deutschen Rentenversicherung: Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung
Lesen Sie auch: Berufliche Reha mit Haustier
Berufliche Rehabilitation Schaubild
Der Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Dieser enthält die folgenden Leistungen:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,
- eine Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
- berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses oder
- eine berufliche Ausbildung.
Das Sozialgesetzbuch IX benennt ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationszentren.
Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn Sie:
- mindestens 180 Beitragsmonate zur Sozialversicherung eingezahlt haben (entspricht 15 Jahre) oder
- eine von DRV durchgeführte medizinische Reha ergibt die Notwendigkeit beruflicher Reha.
Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn:
- Sie weniger als 180 Beitragsmonate zur Sozialversicherung gezahlt haben und für
- alle weiteren Fälle.
Berufsgenossenschaft:
- Reha-Notwendigkeit infolge Wege-/Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Ein Antragsformular auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können Sie bei folgenden Institutionen herunterladen:
Deutsche Rentenversicherung Antragspaket der Deutschen Rentenversicherung
Hauptfürsorgestelle Antrag der Hauptfürsorgestelle
Zweite Chance Trägerunabhängiger Antrag
Die Zeitschrift wir.Neustarter erzählt die Geschichten von Menschen mit ganz unterschiedlichen Biografien, die erfolgreich ins Berufsleben zurückgekehrt sind.
Link zu den Erfolgsgeschichten.
Mehr Informationen und viele wichtige Tipps und häufige Fragen zur beruflichen Rehabilitation finden Sie unter: www.wir-neustarter.de